Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 28.09.2022)
1. Allgemeines
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Anbieters (im Folgenden: BIOGARTEN), soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen.
1.3. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als BIOGARTEN ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Angebote und Bestellungen
2.1. Die Präsentation oder Bewerbung von Waren im Onlineshop von BIOGARTEN oder auf Preislisten und Preislistenergänzungen stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.
2.2. Der Kunde kann Bestellungen ab einem Mindestbestellwert von 250 € aufgeben. Gibt der Kunde über den Onlineshop von BIOGARTEN, über ein elektronisches Warenwirtschaftssystem, per E-Mail, Fax, telefonisch oder auf andere Weise eine Bestellung auf, stellt diese Bestellung ein rechtsverbindliches Angebot dar, an welches der Kunde 14 Kalendertage gebunden ist. Im Onlineshop wird die Bestellung des Kunden nach Betätigen des Buttons „jetzt kaufen“ an BIOGARTEN geschickt.
2.3. BIOGARTEN ist bemüht, den Kunden schnellstmöglich nach Eingang der Bestellung über nicht lieferbare Artikel zu informieren.
2.4. Ein Vertrag kommt zustande durch Annahmeerklärung seitens BIOGARTEN in Textform oder durch Lieferung der bestellten Ware.
2.5. Hat der Kunde seinen Sitz in einem anderen Land als Deutschland oder ist die Bestellung für den nicht-deutschen Markt bestimmt, so obliegt es dem Kunden, vor der Bestellung zu überprüfen, welche länderspezifischen Regelungen bestehen und ob diese dem Inverkehrbringen des Produktes entgegenstehen oder es erschweren und welche weiteren Voraussetzungen und Pflichten mit dem Inverkehrbringen und Handel eines jeweiligen Produktes verbunden sind. Sollten derartige länderspezifische Regelungen bestehen, so stehen diese der Mangelfreiheit des Produktes nicht entgegen, insbesondere sind sie nicht geeignet, einen Rechtsmangel im Sinne des § 435 BGB zu begründen. BIOGARTEN ist keinesfalls verpflichtet, die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen der Ware außerhalb Deutschlands zu schaffen.
3. Belieferung und Gefahrübergang
3.1. Lieferungen erfolgen bei Bestellungseingang werktags bis 13 Uhr in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden per Spedition oder Paketdienst. Ab einem Einkaufswert von 250 € erfolgt die Lieferung für den Kunden versandkostenfrei. Der Kunde verpflichtet sich, bestellte Ware fristgemäß abzunehmen.
3.2. Der Kunde erklärt sich mit einer Lieferung von einem anderen Ort als dem Erfüllungsort einverstanden.
3.3. Zum Zwecke der Absicherung gegen das Transportrisiko schließt BIOGARTEN eine Transportversicherung ab. Der Kunde verpflichtet sich, offensichtliche Transportschäden auf dem Frachtpapier vom Anlieferer bestätigen zu lassen und hält darüber hinaus die Bedingungen für die Reklamationen und Gewährleistungen zu Ziffer 7 ein. Die gesetzlichen Vorschriften zum Gefahrübergang beim Versendungsverkauf werden durch die Regelung zu dieser Ziffer nicht berührt.
3.4. Erhält BIOGARTEN Nachricht von einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, so kann BIOGARTEN die Lieferung von vorheriger Zahlung oder einer sonstigen sachgemäß erscheinenden Sicherheit abhängig machen oder ablehnen.
3.5. BIOGARTEN behält sich vor, die Belieferung von Versandhändlern einzuschränken oder abzulehnen, da nicht alle Produkte für den Versandhandel freigegeben sind.
3.6. Freiverkäufliche Arzneimittel sind in der aktuellen Preisliste mit „FA“ gekennzeichnet. Durch die Bestellung von freiverkäuflichen Arzneimitteln bestätigt der Kunde, dass er über einen Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel gemäß § 50 AMG verfügt, welche ihn zur Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln an Endverbraucher berechtigt. Für die Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach § 50 AMG ist der Inhaber des jeweiligen Einzelhandelsgeschäfts verantwortlich. Ein Wegfall der Sachkunde und der damit verbundenen Berechtigung zum Bestellen und Handeln sind BIOGARTEN unverzüglich in Text- oder Schriftform anzuzeigen.
4. Zahlung
4.1. Zahlungen erfolgen stets per Bankeinzug. Der Kunde ermächtigt BIOGARTEN, von seinem Bankkonto alle fällig werdenden Beträge einzuziehen. Zur Einziehung per Bankeinzug wendet BIOGARTEN das SEPA-Lastschriftverfahren an.
4.2. Bedingung für die Auslieferung der Erstbestellung ist das Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandats. Die durch die Nichteinlösung einer Einziehung entstehenden Rücklastschriftgebühren werden dem Kunden berechnet. Darüber hinaus berechnet BIOGARTEN dem Kunden im Falle der Nichteinlösung einer Lastschrift aufgrund des dadurch entstehenden buchhalterischen Aufwandes eine Schadenspauschale von 15 €. Durch die Nichteinlösung einer Lastschrift gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug.
5. Rechnungsversand
5.1. Der Kunde stimmt zu, dass BIOGARTEN ihm Rechnungen elektronisch per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zusendet. Der Kunde verzichtet auf den Erhalt von Rechnungen in Papierform.
5.2. BIOGARTEN behält sich das Recht vor, die Rechnungen alternativ postalisch in Papierform zu versenden. Insbesondere -aber nicht nur- im Falle von technischen Störungen ist BIOGARTEN nicht verpflichtet, elektronische Rechnungen zu versenden.
5.3. Der Kunde schafft die technischen Voraussetzungen dafür, die elektronischen Rechnungen erhalten und abrufen zu können. Im Falle einer Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand angegebenen E-Mail-Adresse teilt der Kunde BIOGARTEN die E-Mail-Adresse, an die der elektronische Rechnungsversand zukünftig erfolgen soll, unverzüglich mit.
5.4. Eine elektronische Rechnung geht dem Kunden mit Erhalt der E-Mail zu, mit welcher BIOGARTEN dem Kunden die elektronische Rechnung übersandt hat. Sollte der Kunde seiner Pflicht aus Ziffer 5.3 zur Mitteilung einer Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand vorgesehenen E-Mail-Adresse nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, so gelten elektronische Rechnungen, die dem Kunden bis zur Mitteilung der Änderung an die gegenüber BIOGARTEN bislang angegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden, unabhängig vom tatsächlichen Eingang der E-Mail beim Kunden gleichwohl als zugegangen.
5.5. Der Kunde kann seine Zustimmung zum elektronischen Rechnungsversand jederzeit in Text- oder Schriftform widerrufen. Nach Eintreffen und der Bearbeitung des Widerrufs erhält der Kunde Rechnungen zukünftig postalisch in Papierform an die zuletzt gegenüber BIOGARTEN angegebene Postanschrift.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. BIOGARTEN behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
6.2. Der Kunde ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Er darf die Vorbehaltsware jedoch weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung gilt von BIOGARTEN als widerrufen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit BIOGARTEN nicht nachkommt.
6.3. Alle dem Kunden aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen einschließlich aller Nebenrechte sowie etwaiger Ersatzansprüche tritt der Kunde hiermit an BIOGARTEN ab. BIOGARTEN nimmt diese Abtretung bereits hiermit an. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von BIOGARTEN in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der an BIOGARTEN abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
6.4. BIOGARTEN ermächtigt seinen Kunden zur Einziehung der gemäß Ziffer 6.3 an BIOGARTEN abgetretenen Forderungen. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an BIOGARTEN weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist BIOGARTEN berechtigt, die Einziehungsbefugnis seines Kunden zu widerrufen. Außerdem kann BIOGARTEN nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dessen Abnehmern verlangen.
6.5. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde gegenüber BIOGARTEN solche Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen, die für BIOGARTEN erforderlich sind, um die Rechte des Kunden gegen seine Abnehmer geltend zu machen.
6.6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist BIOGARTEN berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung durch BIOGARTEN, es sei denn, der Rücktritt wird ausdrücklich erklärt.
7. Reklamation und Gewährleistung
7.1. Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist.
7.2. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen
ist. Der Kunde kann sich auf der Website von BIOGARTEN im Bereich Kundenportal einloggen und bestellte Ware dort elektronisch reklamieren. Alternativ können Reklamationsformulare aus dem Kundenportal heruntergeladen und vom Kunden händisch ausgefüllt werden. Die Reklamation über das Kundenportal sowie die Verwendung der Reklamationsformulare sind nicht zwingend, vereinfachen jedoch die Abwicklung.
7.3. Beanstandete Ware hält der Kunde zur Abholung bereit, bis mit BIOGARTEN eine Vereinbarung über die Vorgehensweise getroffen ist. Die Rückgabe von ausgelieferten Waren erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung mit BIOGARTEN.
7.4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die beim Kunden durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
8. Haftung
8.1. BIOGARTEN haftet sowohl für eigenes Verhalten als auch das seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet BIOGARTEN nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit BIOGARTEN den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 2 dieser Ziffer aufgeführten Fälle gegeben ist.
8.2. Die Regelungen der vorstehenden Ziffer 8.1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
8.3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
9.1. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die zunächst als im Gegenseitigkeitsverhältnis stehender Sachleistungsanspruch bestanden und sich später in einen Schadensersatzanspruch umgewandelt haben.
9.2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10. Datenschutz
BIOGARTEN gewährleistet die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf von BIOGARTEN im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobene, verarbeitete und genutzte personenbezogene Daten des Kunden bzw. seiner Erfüllungsgehilfen. Die gesamten Datenschutzhinweise sind über folgenden Link abrufbar: https:\\www.biogarten.de\datenschutz.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Warenlieferungen ist 40721 Hilden. Gerichtsstand ist das für Hilden zuständige Gericht. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen BIOGARTEN und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
Stand: 29. September 2021